Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Geltung und Auftraggeberkreis
(1) Die Gartenmanufaktur erbringt Garten- und
landschaftsbauliche Leistungen sowie Dienstleistungen in der Haus-
und Grundstücksbetreuung und Pflege einschließlich Winterdienst
sowie Leistungen der Spielplatzprüfung.
(2) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der
Gartenmanufaktur erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“
genannt). Diese sind Bestandteil aller Verträge einschließlich
Materiallieferungen, die die Gartenmanufaktur mit ihren
Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggebern“ genannt) über
die von Gartenmanufaktur angebotenen Leistungen schließt.
(3) Das Leistungsangebot der Gartenmanufaktur richtet sich
gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte
mit unternehmerischen Auftraggebern, selbst wenn sie nicht
nochmals gesondert vereinbart werden.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder jedweder Dritter
finden keine Anwendung, auch wenn die Gartenmanufaktur ihrer
Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
2. Angebot und Vertragsschluss
(1) In Prospekten, Anzeigen, Werbematerial, Internetauftritt,
Leistungsverzeichnissen, Kostenvoranschlägen enthaltene
Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich,
sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Alle Angebote haben, wenn nicht anders vereinbart, eine
Gültigkeit von 4 Kalenderwochen ab Datum des Angebotes.
(3) Verträge kommen durch Angebot und Annahme zustande.
Das Angebot basiert auf der Anfrage, der „Auftrag“ des
Auftraggebers kommt durch das mündlich oder schriftlich bestätigte
Angebot zu Stande. Die vertraglich bindende Annahme der
Beauftragung bzw. des Leistungsumfangs ist die
Auftragsbestätigung der Gartenmanufaktur. Bestellungen oder
Aufträge kann die Gartenmanufaktur innerhalb von 14 (vierzehn)
Tagen nach Zugang annehmen.
3. Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist der mit dem Auftraggeber vereinbarte
Liefergegenstand beziehungsweise die vereinbarte Leistung.
(2) Angaben der Gartenmanufaktur zum
Vertragsgegenstand (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte,
Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie
Darstellungen derselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen)
sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die
Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine
genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten
Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder
Kennzeichnungen des Vertragsgegenstandes. Handelsübliche
Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher
Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen
sowie die Ersetzung vertraglicher Leistungen durch gleichwertige
Leistungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum
vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(3) Soweit Leistungen zusätzlich vereinbart werden, so bestimmt
sich deren Inhalt nach der Beschreibung in der Auftragsbestätigung
und wird durch eine erweiterte Auftragsbestätigung bestätigt
(Nachtrag zum Auftrag)
(4) Ideen, Planungen, Entwürfe und Zeichnungen sowie
Leistungsbeschreibungen stellen das geistige Eigentum der
Gartenmanufaktur dar und bleiben im Eigentum der
Gartenmanufaktur, der sämtliche urheberrechtlichen
Nutzungsrechte daran zustehen; diese dürfen ohne die schriftliche
Zustimmung der Gartenmanufaktur weder vervielfältigt noch an
Dritte weitergegeben werden. Der Auftraggeber hat auf Verlangen
der Gartenmanufaktur diese Gegenstände und übergebene
Unterlagen jedweder Art und Form vollständig an diese
zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn
sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr
benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss
eines Vertrages führen.
4. Preise und Zahlung
(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen
aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- und
Sonderleistungen werden gesondert berechnet bzw. beauftragt
(Nachtrag). Die Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der
jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Verbrauchern
schließen die Preise die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer
ein.
(2) Soweit den vereinbarten Preisen Angebotspreise von
Zulieferern (Material oder Dienstleistung) der Gartenmanufaktur
zugrunde liegen und die Leistung erst mehr als 4 (vier) Monate
nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei
Leistungserbringung gültigen Preise der Gartenmanufaktur
(Preisgleitklausel).
(3) Bei Aufträgen, die über längeren Zeitraum andauern bzw.
die Materialkosten über 60% des Auftragswertes ausmachen, ist
die Gartenmanufaktur berechtigt Abschlagszahlungen nach
Absprache zu stellen.
(4) Die finale Rechnungsstellung erfolgt nach Aufmaß und
tatsächlichem Arbeits- und Materialaufwand.
(5) Stundenlohnarbeiten (Regieleistung) sowie vom
Auftraggeber gewünschte Leistungen, die über das
Leistungsverzeichnis bzw. Angebot der Gartenmanufaktur
hinausgehen, werden nach den hierfür vereinbarten
Vergütungssätzen abgerechnet und durch Regiezettel/Lieferschein
nachgewiesen oder durch ein Nachtragsangebot geregelt. Sind
keine Vergütungssätze vereinbart gilt die ortsübliche Vergütung.
(6) An- und Abfahrten werden mit 2,10 €/Kilometer ab Sitz der
Gartenmanufaktur berechnet.
(7) Die Rechnungen der Gartenmanufaktur sind innerhalb von
7 (sieben) Werktagen nach Abnahme der erbrachten Leistungen
ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Maßgebend für das Datum der
Zahlung ist der Eingang auf dem Bankkonto der Gartenmanufaktur.
Zahlungen des Auftraggebers sollen per Überweisung auf das
Bankkonto der Gartenmanufaktur erfolgen.
(8) Der Auftraggeber darf nur dann eigene Ansprüche gegen
Ansprüche der Gartenmanufaktur aufrechnen, wenn die
Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(9) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur
wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis bzw.
Auftragsbestätigung mit Nachträgen zu.
(10) Die Gartenmanufaktur ist berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach
Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die
Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet
sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der
Gartenmanufaktur durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen,
Nachträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
5. Ausführung und Ausführungsunterlagen
(1) Die zur Ausführung erforderlichen Genehmigungen,
Erlaubnisse, Pläne und Auskünfte über alle Gas-, Wasser-,
Abwasser-, Strom-, Telefon-, Computer- und andere
Versorgungsleistungen im Bereich des Vorhabens werden vom
Auftraggeber rechtzeitig und unentgeltlich in ausreichender Anzahl
zur Verfügung gestellt bzw. bei Übernahme durch die
Gartenmanufaktur gesondert entsprechend dem tatsächlichen
Aufwand vergütet.
(2) Die zur Vertragsausführung notwendigen Anschlüsse
(Strom, Wasserversorgung etc.) und Lagerplätze sowie in der
Haus- und Grundstücksbetreuung ein für Hilfsmittel (Material,
Maschinen, Geräte) verschließbarer Bereich werden vom
Auftraggeber am Bestimmungsort der Lieferung bzw. der Baustelle
unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sollte dies nicht möglich sein,
trägt der Auftraggeber die Kosten der Bereitstellung durch die
Gartenmanufaktur.
6. Lieferung und Leistungszeit
(1) Lieferungen erfolgen ab Sitz der Gartenmanufaktur.
(2) Von der Gartenmanufaktur in Aussicht gestellte Fristen und
Termine für Lieferungen und Leistungen sind in einem hohen Maße
witterungsabhängig und gelten stets nur annähernd, es sei denn,
dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt
oder vereinbart wurde.
(3) Sollte die Gartenmanufaktur einen vereinbarten Liefer
/Leistungstermin nicht einhalten, so hat der Auftraggeber der
Gartenmanufaktur eine angemessene Nachfrist zu setzen, die 14
Tage nicht unterschreiten darf, sofern die Witterungsbedingungen
dies zulassen.
(4) Die Gartenmanufaktur kann - unbeschadet ihrer Rechte aus
Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung
von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer-
und Leistungsterminen verlangen, wenn der Auftraggeber seinen
Mitwirkungs- und/oder vertraglichen (Vorleistungs-)Verpflichtungen
nicht nachkommt.
(5) Die Gartenmanufaktur haftet nicht für die Unmöglichkeit der
Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere
Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht
vorhersehbare Ereignisse (z. B. Epidemien, behördlich angeordnete
Betriebsschließungen und Betriebsstörungen aller Art,
Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung,
Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen,
Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten
bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen
Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende,
nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten)
verursacht worden sind, die die Gartenmanufaktur nicht zu vertreten
hat. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur
von vorübergehender Dauer ist, ist die Gartenmanufaktur zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(6) Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich
die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer-
oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge
der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht
zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung
gegenüber der Gartenmanufaktur vom Vertrag zurücktreten. Davon
ausgenommen sind Zahlungsverpflichtungen von bereits fix
bestellten oder gelieferten Materialien und Pflanzen.
(7) Gerät die Gartenmanufaktur mit einer Lieferung oder
Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich
aus welchem Grunde, unmöglich, so richtet sich die Haftung der
Gartenmanufaktur auf Schadensersatz nach Ziff. 8 dieser AGB.
7. Erfüllungsort, Abnahme, Gewährleistung
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis ist Kitzingen, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Schuldet die Gartenmanufaktur einen Werkerfolg, ist Erfüllungsort
der Ort, an dem die Werkleistung zu erbringen ist.
(2) Dem Auftraggeber wird bei Werkleistungen mit der
Schlussrechnung schriftlich die Fertigstellung der Leistung
angezeigt. Wünscht der Auftraggeber eine förmliche Abnahme, hat
er diese innerhalb von 10 Werktagen gemeinsam mit der
Gartenmanufaktur durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt, gilt
die Leistung mit Ablauf von 10 Werktagen nach Übersendung der
Schlussrechnung als abgenommen.
(3) Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, so treten die
Abnahmewirkungen des Absatzes 2 nur dann ein, wenn die
Gartenmanufaktur den Auftraggeber zusammen mit der
Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder
ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme in Textform
hingewiesen hat.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 (zwei) Jahre ab
Leistungserbringung, falls der Auftraggeber Verbraucher ist;
ansonsten 12 (zwölf) Monate ab Leistungserbringung. Soweit eine
Abnahme erforderlich ist, gelten die vorgenannten Fristen ab der
Abnahme. Für von der Gartenmanufaktur erbrachte Bauleistungen
beträgt die Gewährleistung 5 Jahre ab Abnahme.
(5) Bei Verträgen mit Unternehmern gelten die Untersuchungs-
und Rügepflichten des § 377 HGB. Die Vertragsgegenstände gelten
dann hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die
bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar
gewesen wären, als vom unternehmerischen Auftraggeber
genehmigt, wenn nicht binnen 7 (sieben) Werktagen nach
Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich
sonstiger Mängel gelten die Liefer-/Leistungsgegenstände als vom
unternehmerischen Auftraggebern genehmigt, wenn die
Mängelrüge der der Gartenmanufaktur nicht binnen 7 (sieben)
Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel
zeigte; war der Mangel für den unternehmerischen Auftraggebern
bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt
erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der
Rügefrist maßgeblich.
(6) Für von der Gartenmanufaktur gelieferte Pflanzen,
Rollrasen und Saatgut sind Mängel nach der Be- oder Verarbeitung
bzw. Verbindung mit dem Grund und Boden des Auftraggebers
innerhalb von 12 Stunden schriftlich anzuzeigen. Für danach
angezeigte Mängel übernimmt die Gartenmanufaktur keine
Gewährleistung.
(7) Ebenfalls keine Gewährleistung übernimmt die
Gartenmanufaktur für Anpflanzungen ohne vereinbarte
Fertigstellungspflege.
(8) Eine Gewährleistung für das Anwachsen von Pflanzen wird
von der Gartenmanufaktur nicht übernommen, es sei denn dies
wurde gesondert vereinbart. Eine vereinbarte
Anwachsgewährleistung ist begrenzt auf 1 Jahr ab Anlieferung und
setzt voraus, dass der Auftraggeber der Gartenmanufaktur
Pflegeleistungen übertragen hat. Fälle höherer Gewalt, Dürre, Frost,
Hagel, schwerer Regen, Wild- oder andere tierische und pflanzliche
Schädigung sind von einer vereinbarten Anwachsgewährleistung
nicht umfasst.
(9) Eine Anwachsgewährleistung bei reiner Lieferung von
Pflanzen ist ausgeschlossen.
(10) Mängel in der Haus- und Grundstücksbetreuung sind
unverzüglich nach Durchführung der Leistungen der
Gartenmanufaktur schriftlich anzuzeigen, spätestens innerhalb von
24 Stunden. Für danach angezeigte Mängel übernimmt die
Gartenmanufaktur keine Gewährleistung.
(11) Die Gartenmanufaktur hat das Recht auf Nachbesserung.
Vorhandene Mängel wird die Gartenmanufaktur binnen
angemessener Frist nachbessern. Nach erfolglosem Ablauf der
zweiten Nachbesserungsfrist kann der Auftraggeber nach seiner
Wahl die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag
zurücktreten.
(12) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der
Gartenmanufaktur, kann der Auftraggeber unter den in Ziff. 8
bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
(13) Bei Mängeln von Vertragsbestandteilen anderer Hersteller,
die die Gartenmanufaktur aus rechtlichen oder tatsächlichen
Gründen nicht beseitigen kann, wird die Gartenmanufaktur nach
ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und
Lieferanten für Rechnung des Auftraggebern geltend machen oder
diese an den Auftraggebern abtreten.
(14) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne
Zustimmung der Gartenmanufaktur in den Vertragsgegenstand
eingreift, diesen ändert oder durch Dritte ändern lässt und die
Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert
wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung
entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
(15) Ist der Auftraggeber Unternehmer, dann erfolgt eine im
Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter
Vertragsgegenstände unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für
Sachmängel.
8. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind
ausgeschlossen.
(2) Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des
Auftraggebern aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der
Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der
Gartenmanufaktur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur
Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten haftet die Gartenmanufaktur nur auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal auf
100.000 €, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei
denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des
Auftraggebern aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit.
Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Leistung,
deren Freiheit von Mängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder
Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen,
sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem
Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des
Vertragsgegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib
oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von
dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die
persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe und
Erfüllungsgehilfen der Gartenmanufaktur.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Gartenmanufaktur behält sich das Eigentum am gelieferten
Vertragsgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung der
vereinbarten Vergütung für diesen Vertragsgegenstand vor.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der
Auftraggeber den Vertragsgegenstand nicht veräußern oder sonst
über das Eigentum hieran verfügen.
(1) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf den Vertragsgegenstand wird der Auftraggeber auf das
Eigentum der Gartenmanufaktur hinweisen und diese unverzüglich
benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen
kann.
(2)
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers,
insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Gartenmanufaktur
berechtigt, den Vertragsgegenstand heraus zu verlangen, sofern
diese vom Vertrag zurückgetreten ist.
10. Zurückbehaltungsrecht
Die Gartenmanufaktur hat wegen aller fälligen Forderungen, die
ihr aus dem in Ziff. 3 genannten Vertragsgegenstand gegenüber
dem Auftraggeber zustehen, ein Zurückbehaltungsrecht an den in
ihrer Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen
Dienstleistungen
im
Zurückbehaltungsrechtes.
Umfang
11. Datenschutz
des
gesetzlichen
Im Zusammenhang mit der Abwicklung des Auftrages
werden von der Gartenmanufaktur personenbezogene
Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG
neu) und der europäischen Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) gespeichert und ausschließlich im geschäftlichen
Interesse
angewendet.Die Datenschutzerklärung ist unter
www.gartenmanufaktur-kt.de im Internet einsehbar.12.
Widerrufsbelehrung
(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossenen Vertrages grundsätzlich ein
gesetzliches Widerrufsrecht, über das die Gartenmanufaktur nach
Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die
Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In
Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von
Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Vertragsschluss
mit der Gartenmanufaktur. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben,
müssen Sie uns (Gartenmanufaktur) mittels einer eindeutigen
Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E
Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster
Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben
ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die
Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat Gartenmanufaktur Ihnen
alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich
daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die
von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben),
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses
Vertrages bei Gartenmanufaktur eingegangen ist. Für diese
Rückzahlung
verwendet
Gartenmanufaktur
dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion
eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich
etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Gartenmanufaktur kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die
Ware wieder zurückerhalten hat oder bis Sie den Nachweis
erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je
nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie
Gartenmanufakturüber
den Widerruf dieses Vertrages
unterrichten, an Gartenmanufaktur zurückzusenden oder zu
übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf
der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur
aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der
Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren
nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von
Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer
versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung
entfernt wurde.
(3) Über das Muster-Widerrufsformular informiert Gartenmanufaktur
nach der gesetzlichen Regelung wie folgt
13. Schlussbestimmungen
(1)
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen
Gerichtsstand, so sind für alle etwaigen Streitigkeiten aus und in
Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen der
Gartenmanufaktur und dem Auftraggeber die Gerichte im
Amtsgerichtsbezirk Kitzingen ausschließlich zuständig.
(2)
Die Beziehungen zwischen der Gartenmanufaktur und dem
Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.
April 1980 (CISG) gilt nicht.
(3)
Der Auftraggeber hat der Gartenmanufaktur einen
Wohnsitzwechsel oder Sitzwechsel sowie Änderungen in der
Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen unverzüglich
anzuzeigen.
(4)
Soweit
der
Vertrag
oder
diese
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur
Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen
Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den
wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die
Regelungslücke gekannt hätten.
(5)
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem
Auftraggeber
einschließlich
dieser
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll
durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg
dem oder der unwirksamen Regelung möglichst am nächsten
kommt.
(6)
Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und
Ergänzungen eines mit der Gartenmanufaktur geschlossenen
Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt
auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.